Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig Hollstein
Beim Fischfang mit anderen Geräten einschließlich Handangeln ist von Bundgarnen, bundgarnähnlichen Geräten oder Pfahlreusen ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten. Dies gilt nicht, solange an den eingeschlagenen Pfählen keine Netze angebracht sind.
Wer einen gültigen Fischereischein besitzt, darf Wattwürmer für den eigenen Bedarf im Handstichverfahren werben.
Der Fischfang mit stechenden, reißenden und klemmenden Fanggeräten wie Aalharken, Aalscheren, Speere, Harpunen, Heringspilken und anderen Pilken mit feststehenden Haken ist verboten. Gleiches gilt beim Fang von Heringen und Dorschen für Geräte mit losen Haken, sofern sie ruckartig oder reißend eingesetzt werden.
Schonzeiten und Mindestmaße
regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.
Fischart Schonzeit von / bis Mindestmaß
Ganzjährig geschützte Fischarten Bachneunauge Flussneunauge Quappe Stör Zährte
Aal: - 35 cm
Äsche: - 35 cm
Bachforelle 01.10. bis 31.12. 30 cm
Finte - 30 cm
Flunder - 25 cm
Hecht: 15.02. bis 30.04. 40 cm
Lachs 01.10. bis 31.12. 60 cm
Meerforelle 01.10. bis 31.12. 40 cm
Quappe - 35 cm
Rapfen - 50 cm
Wels: 01.05. bis 30.06. 70 cm
Zander: - 40 cm
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